Todesfall eines Angehörigen
Sie sind vom Tode eines Angehörigen betroffen: Wir sprechen Ihnen unser aufrichtiges Beileid aus! Wir sind gerne bereit, Sie in Ihrer Trauer und in Ihrem Schmerz seelsorgerlich zu begleiten. In dringenden Fällen können Sie unsere Seelsorgerin und unsere Seelsorger auch ausserhalb der Bürozeiten des Pfarramtes privat erreichen.
Der Termin für die Bestattung wird durch das Bestattungsamt der Wohnsitzgemeinde festgelegt. Dies geschieht selbstverständlich im Gespräch mit Ihnen und nach Rücksprache mit dem Pfarramt. Nach dem Gespräch mit dem zuständigen Bestattungsamt setzen Sie sich bitte mit dem Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! in Verbindung.
Bestattungsfeier und Bestattungen sind unentgeltliche Dienste unserer Kirche
Aus der Kirche ausgetreten, und jetzt...?
Ist die verstorbene Person aus der Kirche ausgetreten, fällt die Entscheidung über die Form einer Beerdigungsfeier meist besonders schwer. Ein ganz wichtiger Punkt ist der Respekt vor dem Willen des Verstorbenen/der Verstorbenen. Mit dem Kirchenaustritt wird eine bewusste Distanzierung zur kirchlichen Gemeinschaft kundgetan. Die Gründe für diesen Schritt sind sehr unterschiedlich, die Aussage ist aber immer die selbe: "Zu dieser kirchlichen Gemeinschaft möchte ich nicht mehr gehören!" Für die Hinterbliebenen gilt es zum Einen, den Willen der verstorbenen Person zu respektieren und zum Anderen, die der Trauer angemessene Form einer Bestattungsfeier zu finden.
Gerne sind wir bereit, Ihnen in diesem schwierigen Moment beizustehen, indem wir helfen, einen geeigneten nicht-kirchlichen Beerdiger zu finden, oder indem wir mit Ihnen gemeinsam eine Form der Feier suchen, die dem Willen der Verstorbenen/des Verstorbenen gerecht wird.